Klimatabellen:
| Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Athen | 9 | 12 | 12 | 14 | 21 | 26 | 28 | 30 | 25 | 22 | 18 | 12 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 13 | 18 | 22 | 23 | 25 | 20 | 14 | 5 | 3 |
Griechenland:
Griechenland ist ein Halbinsel- bzw. Inselstaat in Südosteuropa. Bedingt durch das mediterrane Mittelmeerklima kann es zu starken jahreszeitlichen Wetterschwankungen kommen. Die Regierungsform ist seit 1974 eine parlamentarische Demokratie mit einem Einkammersystem mit 300 Abgeordneten. Das Teppich-, Schmuck- und Lederwarenhandwerk sind feste, teilweise Jahrhunderte alte Bestandteile der Kultur. Deshalb werden wir auf unserer Rundreise auch eine Schmuckmanufaktur, einen Lederhandel sowie eine traditionelle Teppichknüpferei besuchen. Hier erfahren Sie Wissenswertes über die Kunst des Teppichhandwerks und erleben wie ein handgeknüpfter Teppich schon seit Generationen entsteht. Im Rahmen interessanter Vorführungen erfahren Sie mehr über das Aufbereiten der Seidenfäden, das natürliche Färben der Wolle und das filigrane und sehr zeitaufwendige Knüpfen. In den jeweiligen Manufakturen haben Sie dann auch jeweils 1-2 Std. Zeit, sich Kunstwerke und Produkte anzusehen. Handeln gehört dort zu den landestypischen Gepflogenheiten. Sollten Sie kein Interesse an einem Kauf haben, akzeptieren die Händler auch ein klares Nein. In Kaufhäusern und Supermärkten wird nicht gehandelt. Das gilt auch für Märkte, auf denen die Bauern aus der Umgebung ihr Gemüse verkaufen. In Griechenland ist es üblich, Trinkgeld zu geben. Ähnlich wie in Amerika ist es bei Dienstleistungsberufen ein Teil des Einkommens. Zudem symbolisiert es auch eine Anerkennung für die gebrachte Leistung. Für das Zimmermädchen kann man ca. 1-2,– € pro Nacht zurücklassen. Im Restaurant oder Taxi sind ca. 10% des Rechnungsbetrages üblich. In Geschäften gibt man kein Trinkgeld. Bei Gruppenreisen empfehlen sich für den Reiseleiter ca. 2,– € pro Tag und Person, für Busfahrer 1-2,– € pro Tag und Person. Selbstverständlich bleibt es aber jedem selbst überlassen, ob und in welcher Höhe man Trinkgeld geben möchte.
Reiseleitung:
Ihre Deutsch sprechenden Reiseleiter sind bestens ausgebildet und werden Sie ausführlich über Land, Leute, Geschichte, Kultur, etc. informieren und Ihnen bei allen organisatorischen Belangen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie sind Ihnen bei der Zimmerzuteilung behilflich und freuen sich, Sie bei der Erstinformation mit einem Willkommensgetränk begrüßen zu dürfen. Dabei erfahren Sie alles Wissenswerte und Nützliche für den Ablauf der gesamten Reise.
Währung:
Griechenland ist EU-Mitglied. Währung ist der Euro.
Banken/Kreditkarten:
Öffnungszeiten der Banken Mo bis Do 08:00 – 14:00 Uhr, Fr 08:00 – 13:30 Uhr, in größeren Städten manchmal auch länger. Gängige Kreditkarten wie z.B. Visa, MasterCard, American Express werden fast überall akzeptiert. Mit Bankomat-Karte und PIN-Nummer kann gegen Gebühr Bargeld von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden auch als Zahlungsmittel akzeptiert. Da nicht überall mit Kreditkarte gezahlt werden kann und Bankomaten außerhalb der Großstädte bzw. Touristenzentren nicht flächendeckend vorhanden sind, wird empfohlen, ausreichend Barmittel mitzuführen.
ACHTUNG: Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.
Einreisebestimmung für österreichische Staatsangehörige nach Griechenland:
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für österreichische Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente | Erwachsene: Einreise möglich/Bedingungen |
Reisepass | Ja |
Personalausweis | Ja, muss gültig sein |
Cremefarbiger Notpass | wird akzeptiert |
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen. Alle Angaben beziehen sich auf österreichische Staatsbürger. Diese können sich kurzfristig ändern, ohne dass hiervon unterrichtet wird. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der Botschaft des Ziellandes zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. Academia-Reisen übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen.
Zollvorschriften:
Bei Einreise aus Drittländern (nicht EU) können Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch problemlos eingeführt werden. Für Alkohol und Tabak gelten folgende Richtwerte: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Tabak. 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22%. Weitergehende Zollbestimmungen erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen. Informationen über die Zollbestimmungen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/zoll.
Strafrechtliche Vorschriften:
In Griechenland wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ hart geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000 Euro) gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Der Erwerb, Besitz sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften (auch kleinere Mengen) wird hart bestraft. Führen Sie auch keine Verteidigungssprays mit sich. Der Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wegen Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Medizinische Hinweise:
Für die Einreise nach Griechenland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Jeder Reisende sollte aber einen ausreichenden Schutz gegen Tetanus und Polio und gegebenenfalls Hepatitis haben. Im Falle eines Unfalls erhalten Verletzte in einem der IKA-Krankenhäuser grundsätzlich kostenfreie Unterbringung, Behandlung und Medikamentenversorgung in der niedrigsten Pflegeklasse. Kosten für eine höhere Pflegeklasse sowie die gesamten entstehenden Kosten bei Fehlen der europäischen Krankenversicherungskarte, Kosten für privatversicherte Personen oder Kosten der Unterbringung in einer Privatklinik sind vom Verletzten zu tragen. Kostenvorschüsse sind erforderlich. Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card berechtigt zur ambulanten Behandlung durch die zugelassenen IKA-Ärzte und Behandlung in Krankenhäusern der Sozialversicherungsinstitution (IKA). Auf jeden Fall sollte man sich schon vor der Reise bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Kostenerstattung informieren. Das Auswärtige Amt empfielt zusätzlich einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit der Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Elektrizität:
220 V Wechselstrom, in manchen Gebieten 110 V Gleichstrom.
Ortszeit:
Der Zeitunterschied zwischen Österreich und Griechenland beträgt das ganze Jahr über plus eine Stunde.
Telefonieren:
Die Landesvorwahl von Griechenland ist 0030, vor der Ortsvorwahl entfällt die Null. Wenn Sie nach Österreich telefonieren, wählen Sie bitte 0043 und die Ortsvorwahl ebenfalls ohne Null.
Alle Angaben ohne Gewähr/Stand: Juni 2017