Länderinformationen Marokko
Länderinformationen Königreich Marokko
Höchsttemperaturen im Vergleich
Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Rabat | 17 | 17 | 19 | 22 | 24 | 26 | 27 | 28 | 27 | 26 | 20 | 18 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 12 | 18 | 22 | 24 | 23 | 19 | 14 | 7 | 3 |
Lage
Marokko liegt im Nordwesten Afrikas und wird im Osten von Algerien, im Norden vom Mittelmeer und im Westen vom Atlantischen Ozean begrenzt.
Staatsform
Konstitutionelle Monarchie seit 1972. Unabhängig seit 1956 (ehemaliges französisches und spanisches Protektorat). Staatsoberhaupt ist König Mohammed VI. von Marokko (seit 1999). Regierungschef ist seit dem 29. November 2011 Premierminister Abdelilah Benkirane.
Hauptstadt
Rabat
Religion
Islam (Sunniten der malekitischen Rechtsschule); ca. 23.000 Christen, rund 3.000 Juden.
Sprache
offiziell Arabisch (gesprochen wird der maghrebinisch-arabische Dialekt Darija) und seit Annahme der neuen Verfassung auch die Berbersprache Tamazight; lokal weitere Berbersprachen; Französisch ist als Geschäfts- und Bildungssprache verbreitet.
Klima
verschiedene Klimazonen; Rabat: atlantisches Klima, feucht-heiß im Sommer, feucht-kühl im Winter.
Elektrizität:
Die Stromspannung in Marokko beträgt 110/220 V bei 50 Hertz. Eurostecker wird empfohlen.
Ortszeit:
In Marokko gilt Mitteleuropäische Zeit (MEZ) -1. In Marokko gibt es eine Sommer-/ Winterzeitumstellung. Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter sowie im Sommer -1 Stunde.
Telefonieren:
Für Telefonate von Festnetz und Telefonzelle nach Österreich ist ebenfalls wie vom Mobilfunktelefon aus, die Länderkennzahl 0043 (+43) vorzuwählen. Bei Anrufen aus Österreich nach Marokko wählen Sie bitte die 00212 (+212) vorweg.
Land und Leute:
Teppich-, Schmuck- und Lederwarenhandwerk sind feste, teilweise Jahrhunderte alte Bestandteile der orientalischen Kultur. Deshalb werden wir auf unserer Rundreise auch eine Schmuckmanufaktur, einen Lederhandel sowie eine traditionelle Teppichknüpferei besuchen. Hier erfahren Sie Wissenswertes über die Kunst des Teppichhandwerks und erleben wie ein handgeknüpfter Teppich schon seit Generationen entsteht. Im Rahmen interessanter Vorführungen erfahren Sie mehr über das Aufbereiten der Seidenfäden, das natürliche Färben der Wolle und das filigrane und sehr zeitaufwendige Knüpfen. In den jeweiligen Manufakturen haben Sie dann auch jeweils 1-2 Std. Zeit, sich Kunstwerke und Produkte anzusehen. Handeln gehört dort zu den landestypischen Gepflogenheiten. Sollten Sie kein Interesse an einem Kauf haben, akzeptieren die Händler auch ein klares Nein. In Kaufhäusern und Supermärkten wird nicht gehandelt. Das gilt auch für Märkte, auf denen die Bauern aus der Umgebung ihr Gemüse verkaufen.
In Marokko ist es üblich, Trinkgeld zu geben. Ähnlich wie in Amerika ist es bei Dienstleistungsberufen ein Teil des Einkommens. Zudem symbolisiert es auch eine Anerkennung für die gebrachte Leistung. Für das Zimmermädchen kann man ca. 0,50 – 1,00 € pro Nacht zurücklassen. Im Restaurant oder Taxi sind ca. 10% des Rechnungsbetrages üblich. In Geschäften gibt man kein Trinkgeld. Bei Gruppenreisen empfehlen sich für den Reiseleiter sowie Busfahrer ca. 1,– € pro Tag und Person. Selbstverständlich bleibt es aber jedem selbst überlassen, ob und in welcher Höhe man Trinkgeld geben möchte.
Währung/Banken/Kreditkarten
Die Währung in Marokko ist der Marokkanische Dirham. 1 Marokkanischer Dirham (Dh) = 100 Centimes. Kurs (12.07.2017): 1 Dh = 0,09 EUR; 1 EUR = 10,94 Dh
Beachten Sie, dass der Marokkanische Dirham außerhalb der Landesgrenzen nicht umgetauscht werden kann. Wir empfehlen nur in offiziellen Wechselstuben Geld zu wechseln. Diese finden Sie an Flughäfen, in einigen Hotels sowie bei den meisten Banken. Beim Umtausch erhalten Sie eine Quittung. Diese sollten Sie unbedingt bis zu Ihrer Ausreise aufheben um die nicht benötigten Dirham am Ende Ihrer Reise wieder zurück zu tauschen. Generell können bis zu 50 Prozent des ursprünglich getauschten Betrags zurück gewechselt werden. Alternativ haben Sie die Möglichkeit in größeren Städten mit Kreditkarte oder EC-/Maestro-Karte und PIN-Nummer Bargeld abzuheben. Allerdings gab es in letzter Zeit immer wieder Falschbuchungen an Geldautomaten in Marokko. In der Regel ist es möglich mit den größeren internationalen Kreditkarten auch in Hotels, Geschäften oder größeren Restaurants zu zahlen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Vor der Ausreise muss die Landeswährung wieder zurückgetauscht werden. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt, muss allerdings bei einem Betrag von mehr als 100.000 Dirham deklariert werden. Bei der Ausfuhr von Fremdwährung muss ab einem Betrag im Gegenwert von 50.000 Dh nachgewiesen werden können, dass das Geld bei der Einreise eingeführt wurde.
Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige
Visum: Österreichische Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tage visumfrei nach Marokko einreisen.
Reisedokumente: Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich – Bedingungen |
Reisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
cremefarbiger Notpass | Wird akzeptiert, mindestens noch 6 Monate gültig |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Hinweis: Sollte die erforderliche Passgültigkeit nicht gegeben sein, kann von der Fluglinie die Mitnahme bzw. von der Einreisebehörde die Einreise verweigert werden. Eine Aufenthaltsverlängerung ist unter Nachweis der finanziellen Mittel und gegebenenfalls des Arbeitsvertrags bei der Ausländerpolizei zu beantragen. Bei Aufenthaltsüberschreitung muss mit Abschiebung gerechnet werden. Bei Vorhandensein eines israelischen Einreisevisums im Reisepass ist mit genauerer Überprüfung und Wartezeit bei der Einreise zu rechnen. Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.
Zollvorschriften
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen). Funkgeräte sind bei der Einreise genehmigungspflichtig. Radios, tragbare Fernsehgeräte und Notebooks sollten bei der Einreise deklariert werden. Es empfiehlt sich, vorab die Webseite des marokkanischen Zolls zu konsultieren: www.douane.gov.ma. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen: www.bmf.gv.at/.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine Sexualbeziehung unter europäischen nicht verheirateten Hetero-Paaren nicht geahndet wird. Es treten allerdings Schwierigkeiten auf, wenn einer der unverheirateten Partner die marokkanische Staatsbürgerschaft besitzt. Ebenso sind pädophile Handlungen Straftatbestände. Die sexuelle Ausbeutung von Kindern, auch wenn sie im Ausland begangen wird, wird strafrechtlich auch in Österreich verfolgt. Jeglicher Anschein von missionarischen Tätigkeit ist zu vermeiden. Missionierung ist in Marokko Straftatbestand, wird gerichtlich geahndet oder kann zur sofortigen Ausweisung aus dem Land führen.
Lokale Sitten und Gebräuche sollten respektiert werden, vor allem während des Fastenmonats Ramadan und an religiösen Orten. Der Eintritt in Moscheen ist – mit Ausnahme der Hassan II Moschee in Casablanca – für Nicht-Moslems verboten. Mit Rücksicht auf das mosleminische Schicklichkeitsempfinden wird empfohlen, allzu freizügige Kleidung zu vermeiden.
Allgemeine Reiseinformationen
Im Straßenverkehr ist größte Vorsicht geboten. Autofahrer wie Fußgänger müssen sich äußerst umsichtig verhalten und können sich nicht auf die Rücksichtnahme anderer Verkehrsteilnehmer sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Auch auf den Autobahnen ist jederzeit mit Fußgängern und Tieren zu rechnen. Eine Durchsetzung auch berechtigter Schadensersatzansprüche ist kaum möglich.
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung entspricht nicht dem europäischen Standard. In den Privatkliniken der größeren Städte (vor allem Casablanca und Rabat) findet man mitunter eine Qualität der medizinischen Versorgung ähnlich wie in Europa, sie nimmt aber proportional zu der Entfernung von den Zentren ab. Die Versorgung mit Medikamenten in ländlichen Gebieten ist beschränkt.
Impfschutz: Es wird empfohlen ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen. Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch telefonisch bei der Stadt Wien: 01/4000-87621 sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit:www.gesundheit.gv.at
Versicherung: Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Reise- bzw. Zusatzversicherung für den Krankheitsfall zur Deckung anfälliger Arzt-, Spitals- und Krankentransportkosten wird unbedingt angeraten. Dies gilt vor allem für Krankenrückholtransportflüge.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Juli 2017.