Länderinformationen Südafrika
Klimatabelle Kapstadt – Wien
Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Kapstadt | 22 | 23 | 23 | 22 | 18 | 12 | 11 | 14 | 15 | 18 | 20 | 22 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 12 | 18 | 22 | 24 | 23 | 19 | 14 | 7 | 3 |
Lage:
Die Republik Südafrika liegt an der Südspitze Afrikas.
Staatsform:
Parlamentarische Demokratie mit einem starken Exekutivpräsidenten und föderativen Elementen. Das Zweikammersystem besteht aus der Nationalversammlung (National Assembly, 400 Sitze) und dem Nationalen Rat der Provinzen (National Council of Provinces, 90 Sitze). Staatsoberhaupt und Regierungschef ist Jacob G. Zuma.
Religion:
79,8% Christen, 1,5% Muslime, 1,2% Hindus, 0,3% traditionelle afrikanische Religionen, 0,2% Juden, 0,6% andere, 15,1% unbestimmt
Sprache:
Alle 11 Landessprachen sind offizielle Sprachen, u.a. Afrikaans (13,3 %) und Englisch (8,2 %). Deutsch gehört zu den gemäß Verfassung geförderten 14 anderen Sprachen.
Klima:
trocken bis subtropisch-feucht
Elektrizität:
220 V, 50 Hz. Dreipolige Stecker. Ein Adapter ist notwendig.
Ortszeit:
Der Zeitunterschied zur Mitteleuropäischen Zeitzone (MEZ) beträgt im Winter +1 Stunde. Da keine Umstellung auf Sommerzeit erfolgt, gibt es im Sommer keinen Zeitunterschied zu Österreich.
Telefon:
Für Telefonate nach Österreich muss die Länderkennzahl 0043 (+43) vorgewählt werden. Bei Anrufen aus Österreich nach Südafrika wählen Sie bitte die 0027 (+27) vorweg.
Währung/Banken/Kreditkarten:
Währung: Die Währungseinheit ist der Südafrikanische Rand (ZAR). Kurs (25.05.2018): 1 EUR = 14,56 ZAR. 1 ZAR = 0,06 EUR.
Banken/Kreditkarten: EC- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Man kann bis zu 2.000 ZAR pro Tag abheben. Je nach Karte können Bearbeitungsgebühren anfallen. Bei der Wahl des Geldautomaten sollten Geldautomaten, die sich außen an Gebäuden befinden, gemieden werden. Besser ist es, die Geldautomaten in Shopping Malls, Supermärkten und Banken zu nutzen. Achtung vor Trickbetrügern, die vorgeben beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die EC-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen („card swapping“). Die meisten Geschäfte, Hotels und Restaurants akzeptieren Kreditkarten. Bargeld kann in den Metropolen überall gewechselt werden, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Österreich ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist. In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200 Rand-Noten im Umlauf. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu den Öffnungszeiten zu tauschen: Mo bis Fr 09:00-15:30 Uhr, Sa 08:30-11:00. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen.
Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:
Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass | Ja |
Notpass | Ja |
Personalausweis | Nein |
vorläufiger Personalausweis | Nein |
Reisedokumente müssen maschinenlesbar (Ausnahme gilt für bei Verlust/Diebstahl ausgestellte Ersatzdokumente) sowie mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein und müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen.
Visum: Für kurzfristige touristische Reisen nach Südafrika benötigen österreichische Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen österreichischen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor’s visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt. Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Academia Reisen übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen.
Zollvorschriften:
Gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei einführen. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Österreich können Sie auf der Website des österreichischen Zolls www.bmf.gv.at/zoll noch einmal separat einsehen oder telefonisch erfragen.
Land und Leute:
Die großen Städte sind zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt sind, bestehen die „Townships“, in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern oder slumartigen Hütten. Townships sind aber nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Die Küsten Südafrikas laden zum Baden ein. Zu beachten ist, dass es teilweise starke (Unter-)Strömungen gibt, die selbst erfahrene Schwimmer auf das Meer hinausziehen. Des Weiteren stellen auch Haie eine potentielle Gefahr dar. Es wird dringend empfohlen, sich stets zu erkundigen, wo das Baden im Meer sicher ist, und sich an bewachten Stränden aufzuhalten. Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind Hotels und Gasthäuser bei der Reservierung behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise:
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Österreich höhere Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden, von denen Touristen üblicherweise nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass österreichische Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden. Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten. Durch gute Vorbereitung und vernünftiges Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden, deutlich reduzieren. Folgende Vorsichtsmaßnahmen werden empfohlen:
• Österreichische Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden, allerdings ist auf diesen ausschließlich die südafrikanische Notrufnummer 112 verwendbar. Die in Südafrika vielen Ortes veröffentlichten Notrufnummern 10-111 und 10-177 sind nur für südafrikanische SIM-Karten freigeschaltet.
• Die Innenstädte von großen Städten wie z.B. Johannesburg, Pretoria und Kapstadt sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten.
• Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht geraten. Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
• Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten sollte man einsam gelegene Wanderwege und unbelebte Gegenden meiden. Um das Risiko von Überfällen zu verringern, sollte man Ausflüge nur in Gruppen unternehmen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften:
Besitz, Konsum, Ein- /Ausfuhr und Handel von Drogen ziehen, je nach Schwere der Tat, eine Geldstrafe bis hin zu 25 Jahren Haft nach sich.Prostitution ist strafbar. Mit besonders hohen Haftstrafen sind Taten im Bereich der Kinderprostitution versehen. Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten und kann zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr der genannten Pflanzen und Tiere. Nacktbaden ist ebenfalls verboten.
Medizinische Versorgung und Hinweise:
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist empfehlenswert. Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen. Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten! Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.
Impfschutz: Bei der direkten Einreise aus Österreich (Direktflug!) sind keine Pflichtimpfungen vorgesehen. Das Bundesministerium Europa, Integration und Äußeres empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Bundesministeriums für Frauen und Gesundheit zu überprüfen und zu vervollständigen (www.bmgf.gv.at). Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus empfohlen.
Gelbfieber: Bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter www.who.int. Die Grenzbehörden wurden angehalten, diese Regelungen konsequent umzusetzen und Reisende mit entsprechendem Reiseprofil aber ohne Impfnachweis entweder direkt zurückzuschicken oder für 6 Tage auf eigene Kosten abzusondern (Quarantäne).
Durchfallerkrankungen: Unter Beachtung folgender Hygiene-Regeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
Malaria: Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal zählen zu endemischem Malaria-Gebiet. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen, alle Medikamente sind aber auch in guter Qualität vor Ort erhältlich. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den betroffenen Regionen empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
• v.a. nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Mai 2018