Länderinformationen St.Petersburg

Klimatabellen

JanFebMrzAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
St.Petersburg-6-4291720232024153-3
Wien2371318222325201453

Staatsform:

Estland: Republik, Parlamentarische Demokratie
Finnland: Parlamentarische Demokratie mit Elementen einer Präsidialdemokratie
Russland: Präsidialrepublik, föderativer Staatsaufbau
Schweden: Parlamentarische Demokratie mit monarchischem Oberhaupt

Hauptstadt:

Estland: Tallinn | Finnland: Helsinki | Russland: Moskau | Schweden: Stockholm

Religion:

Estland: evangelisch-lutherisch und orthodox, beim nichtestnischen Bevölkerungsteil dominiert russisch-orthodox
Russland: Christentum (russisch-orthodox), Islam, Judentum, Buddhismus
Finnland & Schweden: überwiegend evangelisch-lutherisch (ca. 65% in Schweden und 73% in Finnland)

Sprache:

Estland: Estnisch (einzige offizielle Sprache), Russisch (Verkehrssprache in Regionen, in denen die russischsprachige Bevölkerung dominiert, besonders im Nordosten)
Finnland: Finnisch & Schwedisch, im Norden teilweise auch Samisch
Russland: Russisch
Schweden: Schwedisch; Minderheit u.a. Finnisch & Samisch

Klima:

Estland: Maritim bis mäßig kontinental, sehr lange Winter, kühle Sommer
Finnland: Kontinentalklima mit warmen Sommern und kalten Wintern
Russland: Von Nord nach Süd Übergang von arktischem zu kontinentalem Klima (trocken; sehr kalte Winter, warme bis heiße Sommer)
Schweden: Gemäßigtes Klima mit warmen Sommern und kalten Wintern

Ortszeit:

Estland & Finnland: ganzjährig MEZ +1 Stunde
Russland: (Region St. Petersburg) Keine Sommer-/Winterzeitumstellung, daher zur österreichischen Sommerzeit MEZ +1 Stunde, im Winter MEZ +2 Stunden
Schweden: kein Zeitunterschied

Elektrizität:

220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz. Ein Adapter wird nicht benötigt.

Telefonieren:

Für Telefonate nach Österreich ist die Länderkennzahl 0043 vorzuwählen. Bei Anrufen nach Skandinavien wählen Sie bitte die Ländervorwahl des jeweiligen Landes vorweg:
Estland: 00372 | Finnland: 00358 | Russland: 007 | Schweden: 0046
Vor der Ortsvorwahl entfällt jeweils die Null.

Währung:

Estland & Finnland: Estland und Finnland gehören zur europäischen Währungsunion, Währung ist der Euro.
Russland: Währung ist der Rubel (RUB). 1 Rubel = 100 Kopeken. Kurs (Stand 16.11.2017): 1 EUR = 70,65 RUB, 1 RUB = 0,01 EUR
Schweden: Währung ist die Schwedische Krone (SEK). 1 Schwedische Krone = 100 Öre. Kurs (Stand: 16.11.2017) 1 EUR = 9,92 SEK, 1 SEK = 0,10 EUR.

Banken/Kreditkarten:

Estland & Finnland: An jedem Geldautomaten, der das Maestro-Logo aufweist, kann man ohne Probleme nach Eingabe der gültigen PIN mit einer Bankomat-Karte Geld abheben. Hierbei wird eine Nutzungsgebühr (5-10 Euro pro Abhebung) für die Inanspruchnahme der Karte außerhalb der Hausbank fällig. Die meisten Geldautomaten akzeptieren auch die gängigen Kreditkarten wie Visa oder Mastercard. Bei Verwendung dieser Karten ist gebührenfreies Geldabheben an den Automaten möglich. Aufgrund des Euros als gemeinsame Landeswährung und Zahlungsmittel entfällt eine Gebühr für den Auslandseinsatz. Es kann allerdings vorkommen, dass die Bank im Ausland eine Gebühr für den Abhebevorgang erhebt. Bargeldlose Bezahlung ist fast überall möglich. Gängige Kreditkarten von Visa oder Mastercard sowie Bankomat-Karten werden gerne als Zahlungsmittel akzeptiert. Vollkommen gebührenfrei kann man Geldkarten auch zum Bezahlen selbst kleiner Beträge einsetzen. Da man sich in der Eurozone bewegt, entfallen die Gebühren.
Russland: Der Geldumtausch kann am Bankschalter und in Wechselstuben stattfinden. Die Banken haben Mo-Do 09.30-17.00 Uhr und Fr 09.30-16.00 Uhr geöffnet  (Variationen sind möglich). In den russischen Metropolen wie Sankt Petersburg lassen sich problemlos Geldautomaten in ausreichender Anzahl finden, an denen sich mit den gängigen Kreditkarten von VISA oder Mastercard sowie mit Bankomat-Karten Bargeld in der Landeswährung Rubel abheben lässt. In Hotels der gehobenen Klasse, Restaurants, Supermärkten und teilweise an Tankstellen ist eine bargeldlose Zahlung möglich. Kreditkartenzahlungen (z.B. VISA, Mastercard) sowie vermehrt Bankomat-Karten (Maestro) werden akzeptiert. Hierbei sollten allerdings die Gebühren der eigenen Hausbank beachtet werden, welche für das Bezahlen im Ausland per Bankomat-Karte in der Regel ein Auslandseinsatzentgelt erhebt (ca. 1 bis 4 Prozent des zu zahlenden Betrages).
Schweden: Geldwechsel kann bei Wechselstuben und in Banken erfolgen. Die Banken haben Mo-Fr 09.30-15.00 Uhr geöffnet. Viele Banken haben außerdem an einem Wochentag bis 17.00 oder 18.00 Uhr geöffnet. Schweden verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Geldautomaten, an denen mit den gängigen Kreditkarten sowie Bankomat-Karten Bargeld in der Landeswährung Krone abgehoben werden kann. Zu berücksichtigen bei einer Reise nach Schweden sind die teilweise recht hohen Gebühren, die von den österreichischen Banken und Kreditkarteninstituten für die Nutzung der Geldkarte im Ausland berechnet werden (je nach Bank zwischen 5 und 10 Euro pro Abhebung). In Schweden werden meist auch Kleinstbeträge mit Karte gezahlt. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Bankomat-Karte wird empfohlen. Zu beachten sind bei der bargeldlosen Bezahlung allerdings die Gebühren für den Fremdeinsatz der Bankomat-Karte. Dieses sogenannte Auslandseinsatzentgelt wird für jede Abhebung von der zuständigen Hausbank erhoben (ca. 1 bis 4 Prozent des Rechnungsbetrags).

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:

Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

ReisedokumenteErwachsene: Einreise möglich/Bedingungen
ReisepassJa, mind. 6 Monate nach Ausreise gültig
Cremefarbiger NotpassJa, mind. 6 Monate nach Ausreise gültig
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein

Hinweis Russland: Für österreichische Staatsangehörige besteht Visumpflicht. Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visumfrei einreisen und sich in St. Petersburg aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Ihre Fähr-Kreuzfahrt ist nach Ausfüllen und Rücksenden Ihres Passdatenformulars visafrei. Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Staatsangehörigen anderer Länder wird empfohlen, die für sie geltenden Einreisebestimmungen bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes zu erfragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich ggf. erforderliche Visa zu beantragen und vorzuweisen. Academia Reisen übernimmt keinerlei Haftung, falls Sie dies versäumen. Bitte beachten Sie, dass die Einreise von der Genehmigung der Immigrationsbehörde abhängt.

Zollvorschriften:

Estland: Die zollrechtlichen Vorschriften für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen Staaten üblichen Regelungen an. Aus Nicht-EU-Staaten (Achtung bei Einreise aus Russland!) dürfen 40 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 50g loser Tabak eingeführt werden. Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1946 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Estland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher verboten und strafbar. Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.
Finnland: Persönliches Gepäck kann bei Reisen innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden. Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 80% Vol. dürfen nicht eingeführt werden. Aus Österreich dürfen Erwachsene nicht mehr als 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos und 250g Pfeifen- oder Zigarettentabak einführen, auch nicht gegen Entrichtung der Tabaksteuer. Pfefferspray gilt als Waffe, die versuchte Einfuhr ohne vorher erteilte Genehmigung wird zumindest mit Geldstrafe belegt.
Russland: Devisen: Beträge ab einer Höhe von 10.000,- US-$ müssen bei der Einreise deklariert werden (lückenloses Ausfüllen des Zoll-Anmeldeformulars, Benutzung des roten Zollkorridors, Siegelung des Formulars durch den Zoll). Bei der Ausreise können Devisen im Wert bis zu 10.000,- US-$ frei ausgeführt werden. Bei Beträgen über 10.000,- US-$ ist zusätzlich zur Deklarierung entweder die vorherige Einfuhr des Betrages mittels gesiegelter Zolldeklaration oder Überweisungsbescheinigung einer Bank nachzuweisen.
Schweden: Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 Jahre und älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen. Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen. Informationen über die Zollbestimmungen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at/zoll.

Landesspezifische Sicherheitshinweise:

Estland: Für Estland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Finnland: Für Finnland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Russland: Besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht, insbesondere bei Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere U-Bahn, Bus) ist ratsam. Homosexualität ist in Russland nicht strafbar. Jedoch ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der russischen Gesellschaft gering. Das föderale Gesetz gegen „Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen gegenüber Minderjährigen“ ist am 30. Juni 2013 in Kraft getreten. Durch das Gesetz drohen auch Ausländern bei Weitergabe von Informationen, öffentlicher Demonstration und Unterstützung von Homosexualität Geldbußen, Haft und die Ausweisung aus der Russischen Föderation.
Schweden: Schweden hat vorübergehend Grenzkontrollen eingeführt. Daher ist grundsätzlich ein gültiges Reisedokument mit sich zu führen. Österreichischen Staatsangehörigen wird ein Eintrag in die Reiseregistrierung des Außenministeriums empfohlen, um eine schnelle Kontaktaufnahme in einem Notfall zu ermöglichen.

Allgemeine Reiseinformationen:

Estland: Die Kleinkriminalität (Handtaschendiebstahl etc.) konzentriert sich insbesondere auf Tallinn. Nicht benötigte Ausweisdokumente sollten gegebenenfalls im Hotelsafe zurückgelassen werden, um Diebstahl vorzubeugen und etwaige weitere Reisepläne nicht zu gefährden. Fertigen Sie eine Kopie aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung an und bewahren Sie diese getrennt von den Wertgegenständen auf. Fußgänger und Rollstuhlfahrer sind verpflichtet, bei schlechter Sicht und während der Dunkelheit sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften so genannte Reflektoren bzw. eine Lichtquelle zu tragen, damit sie besonders für Autofahrer besser sichtbar sind. Fußgänger müssen diese Reflektoren (auch Katzenaugen genannt) an der Oberbekleidung anbringen; beim Rollstuhl muss sich an der hinteren linken Seite ein rotstrahlender Reflektor oder rotes Licht befinden.
Finnland & Russland: Für Finnland und Russland liegen keine spezifischen Reiseinformationen vor.
Schweden: Kriminalität: In den Touristenzentren, Transferplätzen (Fähren, Flughäfen) und neuerdings auch vermehrt in den Frühstücksräumen der Hotels ist Vorsicht vor Taschendieben geboten. Beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten gibt es Fälle von Missbrauch (Datenkopie in Restaurants, Datenablesen auch am Bankautomaten). Trickdiebe arbeiten mit allerlei Vorwänden (z.B. dem Ausbreiten von Landkarten über Mobiltelefonen, die auf dem Tisch im Café liegen, dem Umarmungstrick sowie dem Verspritzen von Flüssigkeit, die wie Taubendreck aussieht mit anschließender Hilfeleistung beim Reinigen).
Rauchen: In Schweden gilt ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften:

Estland: In Estland ist jeglicher Umgang mit Drogen (auch Cannabis und Schlafmohn) verboten und wird strafrechtlich mit deutlich höheren Strafen als in Österreich geahndet. Bereits der Umgang mit Kleinstmengen (auch Konsum ohne Rezept) wird strafrechtlich mit einer Geldstrafe oder mit Ordnungshaft geahndet. Einflussnahme auf Minderjährige zur Ausübung sexueller Handlungen, Kinderprostitution sowie sexuelle Nötigung stehen in Estland unter Strafe.
Finnland: Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen, Taxis und  Limousinen) verboten, wird aber meistens toleriert, solange nicht gleichzeitig die öffentliche Ordnung gestört wird.
Russland: Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, aus der Zeit vor 1945, ist verboten. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen ohne
vorherige Genehmigung kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben. Bei einigen technischen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote angezeigt sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen (auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana) kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben.
Schweden: Anders als in Österreich sind nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis oder Geldstrafe geahndet. Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten, Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet. Prostitution ist in Schweden strafbar. Dem Freier drohen Geldbußen oder Haftstrafen. Drogenbesitz – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – ist in Schweden verboten, ebenso wie der Konsum an sich. Alkohol (Konsum oder sichtbarer Besitz) in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt. Flaschen und Dosen müssen in deckenden Tüten verstaut transportiert werden.

Medizinische Hinweise:

Impfschutz: Für die Einreise in alle vier Länder gibt es keine besonderen Impfvorschriften. Allerdings wird vom Bundesministerium für Gesundheit empfohlen, die Standardimpfungen anlässlich einer Reise zu überprüfen. Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit: www.gesundheit.gv.at. In Estland und Russland kommt es landesweit von April bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. In Finnland ist das nur in Teilen des Landes (z.B. Åland-Inseln oder in den Regionen Turku, Kokkola oder Lappeenranta) der Fall. Eine Impfung ist empfehlenswert. In den Sommermonaten wird in allen Ländern Mückenschutz empfohlen. Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht in Russland bis in die Städte. Eine Tollwutimpfung wird bei entsprechender Exposition empfohlen. Durchfall- und Darmerkrankungen: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich Durchfallerkrankungen vermeiden:
• Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser.
• Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen.
• Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen.
• Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen und von Fliegen von der Verpflegung fernhalten.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.

Medizinische Versorgung:

Estland, Finnland & Schweden: Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard. Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht für alle Personen, die in Österreich gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen. Bei jedem Arztbesuch in Schweden wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200,- SEK (ca. 25,- €) sofort fällig.
Russland: Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Know-how oft nicht dem österreichischen Standard. In privaten Krankenhäusern können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Österreich. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Österreich Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Kreditkarte oder Blitzüberweisung) treffen.
Es wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Österreich im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.

Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: November 2017


zurück zu Infos & Tipps