Länderinformationen Andalusien
Klimatabelle Madrid – Wien
Jan | Feb | Mrz | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Madrid | 12 | 13 | 17 | 19 | 23 | 28 | 32 | 31 | 27 | 22 | 14 | 11 |
Wien | 2 | 3 | 7 | 12 | 18 | 22 | 25 | 23 | 20 | 15 | 6 | 3 |
Lage:
Spanien liegt südwestlich der Pyrenäen auf der Iberischen Halbinsel. Nachbarstaaten sind Portugal, Gibraltar, das Fürstentum Andorra und Frankreich.
Staatsform:
Parlamentarische Monarchie. Staatsoberhaupt ist seit dem 19. Juni 2014 König Felipe VI. Regierungschef ist seit dem 21. Dezember 2011 Mariano Rajoy.
Hauptstadt:
Madrid
Religion:
Römisch-katholisch (über 90 Prozent)
Sprache:
Spanisch (Castellano) ist verfassungsmäßige Staatssprache. In den Autonomen Gemeinschaften Baskenland, Galicien, Katalonien und Valencia haben daneben die jeweiligen regionalen Sprachen offiziellen Rang.
Klima:
Madrid: Hochlandklima; kastilische Meseta (680 Meter ü.M.): trocken, kalte Winter, heiße Sommer (bis 40°C); Küste: Mittelmeer- bzw. Atlantikklima
Elektrizität:
Der elektrische Strom wird in Spanien mit einer Spannung von 230 V und in Form von Wechselstrom in einer Frequenz von 50 Hertz geliefert. In Ihrem Hotel ist kein Adapter notwendig.
Ortszeit:
Ganz Spanien gehört zur Mitteleuropäischen Zeitzone, es gilt die Greenwichzeit +1 (GTM+1) mit Anwendung der Sommerzeit.
Telefonieren:
Für Telefonate nach Österreich muss die Länderkennzahl 0043 (+43) vorgewählt werden. Bei Anrufen aus Deutschland nach Spanien wählen Sie bitte die 0034 (+34) vorweg.
Währung/Banken/Kreditkarten:
Spanien ist Mitglied Europas und der Europäischen Währungsunion. Das heißt der Euro ist das offizielle Zahlungsmittel in Spanien. Einkäufe können sowohl in bar als auch mit den gebräuchlichsten Kreditkarten und teilweise auch mit EC-/Maestro-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Bargeldabhebung ist sowohl mit Kreditkarte als auch mit EC-/Maestro-Karte und PIN-Nummer möglich. Es können unter Umständen durch die jeweilige Bank Gebühren erhoben werden. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Bank.
Sicherheitshinweise:
In Spanien ist der Sicherheitsstandard als gut eingestuft. Dennoch ist, insbesondere in den größeren Touristenzentren Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotel Safe) zu deponieren, und nur das für den Tag benötigte Bargeld (und die EC- oder Kreditkarte) mitzuführen.
Reisende sollten Menschenansammlungen möglichst fernbleiben und an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. auf ihre Wertsachen achten.
Einreisebestimmungen für österreichische Staatsangehörige:
Reisedokumente: Die Einreise für österreichische Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
---|---|
Visumpflicht | Nein |
Reisedokumente | Reisepass oder Personalausweis |
Cremefarbiger Notpass | Wird akzeptiert |
Passgültigkeit | Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. |
Sonstiges: Flugreisenden wird geraten, für den Fall eines allfälligen Passverlustes einen zweiten Lichtbildausweis oder eine Passkopie mit sich zu führen. Anhand konkreter Fälle hat sich gezeigt, dass sich Billigfluglinien gegenüber ihren Kunden, deren Reisedokumente abhanden gekommen waren, wenig kooperativ verhalten und auf der Vorlage eines Passes (kurzfristig gültige Notpässe können nur an der ÖB Madrid und am HGK Barcelona ausgestellt werden) bestanden haben. Rezenten Erfahrungen nach verweigern Fährgesellschaften die Ausreise mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass nach Italien.
Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.
Zollvorschriften:
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung (ab Beträgen von 10.000 EUR jedoch Deklarationspflicht). Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Es sind die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Die Zollbestimmungen für Österreich können Sie auf der Website des österreichischen Zolls http://www.bmf.gv.at/zoll noch einmal separat einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise:
Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes. Es ist ratsam, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein körperlicher und geistiger Zustand mit der ausgewählten Reise vereinbar ist. Er hat sich über die mit dieser Reise verbundenen körperlichen Beweglichkeit und geistigen Autonomie zu erkundigen.
Medizinische Versorgung:
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Zu beachten ist allerdings, dass damit nur die im spanischen öffentlichen Krankenversicherungssystem vorgesehenen Leistungen gewährt werden (z.B. keine Zahnarztbehandlungen). Sollten Sie eine private Zusatzversicherung besitzen, informieren Sie sich vor Ihrer Abreise, mit welchen Krankenhäusern Abkommen über Behandlungen bestehen.
Personen, die über keinen Versicherungsschutz in ihrem Heimatland verfügen, werden nur in Notfällen (bei Unfällen, Schwangerschaft/Geburt etc.) behandelt.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wird vor allem für Autofahrer ebenfalls empfohlen.
Alle Angaben ohne Gewähr / Stand: Juni 2016